Fun Fitness Isny

6:00 – 24:00 Uhr geöffnet

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Hausregeln- Öffnungszeiten

Jedes Mitglied unterliegt den Hausregeln. Die Hausregeln werden dem Mitglied bei Vertragsabschluss ausgehändigt.
Die Öffnungszeiten des Studios sind durch Aushang sowie in den Hausregeln bekannt gegeben. Die Änderung der Öffnungszeiten
behält sich Card Studio Isny GmbH vor, soweit diese für die Aufrechterhaltung des ordentlichen Fitnessbetriebes notwendig und für das
Mitglied zumutbar sind.

2. Laufzeit und Kündigung des Vertrages

a) Die Mindestlaufzeit des Vertrags ist vertraglich vereinbart.
b) Der Vertrag verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht einen Monat vor Vertragsende seitens einer
Vertragspartei in Textform und signiert gekündigt wird. Anschließend gilt ebenfalls eine Kündigungsfrist von einem Monat.
c) Die Card Studio Isny GmbH kann den Mitgliedsvertrag jederzeit, ohne Angaben von Gründen, fristlos kündigen.

3. Unterbrechung / Stilllegung

a) Bei länger andauernder Erkrankung/Verletzung (ab 8 Wochen) oder Schwangerschaft ruht der Vertrag auf Wunsch des Mitglieds für
die Dauer der Verhinderung, ab der Anzeige mit Beginn zum Folgemonat. Die Verhinderungsgründe müssen Card Studio Isny GmbH
unter Vorlage der entsprechenden Nachweise (z. B. ärztliches Attest) in Textform mitgeteilt werden. Der Mitgliedsvertrag verlängert sich
dann automatisch um die Dauer der Stilllegung bzw. des Ruhens des Vertrages. Bei Ruhen bzw. Stilllegung des Vertrages ist der
Mitgliedsausweis gesperrt. Während der Stilllegung des Vertrages ruhen die beiderseitigen Rechte und Pflichten.
b) Im Übrigen entbindet eine Erkrankung/Verletzung oder sonstige Nichtnutzung des Studios nicht von den Verpflichtungen des
Vertrages.
c) Rückwirkend werden keine Beiträge zurückerstattet.
d) Bei nachgewiesener Krankheit oder Schwangerschaft besteht die Option den Mitgliedsvertrag auf bestehende Zeit stillzulegen, bzw.
zum nächsten Quartalsende zu kündigen.

4. Zahlungsverzug

Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus per Lastschriften-Einzug abgebucht. Gerät das Mitglied mit der Zahlung von drei Monats-
beiträgen in Verzug, so wird der Vertrag von unserer Seite gekündigt. Bei Zahlungsverzug hat das Mitglied
die Kosten der Zahlungsaufforderung (Mahnkosten) in Höhe von jeweils € 3,00 zu tragen, mit Ausnahme der Erstmahnung.

5. Haftung

a) Die Sportgeräte und Räumlichkeiten werden dem Mitglied in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung gestellt. Das Mitglied benutzt
die Geräte und Räumlichkeiten des Studios auf eigene Gefahr. Card Studio Isny GmbH haftet nicht für Schäden die das Mitglied selbst
mutwillig verschuldet hat. Gleiches gilt für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen.
b) Eine Haftung der Card Studio Isny GmbH für Schäden, die sich das Mitglied aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benutzung
der Anlage und Geräte zuzieht, besteht nur im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Eine Haftung besteht jedoch nicht für
Schäden, die das Mitglied aufgrund seiner eingeschränkten oder völligen Sportuntauglichkeit erleidet. Im Zweifelsfall hat das Mitglied vor
Vertragsunterzeichnung einen Arzt zu konsultieren.
c) Das Mitglied verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und Einrichtungen des Studios sorgfältig zu behandeln und Rücksicht auf
andere Personen zu nehmen, die die Einrichtungen in Anspruch nehmen.

6. Rücktrittsrecht

Ein Rücktrittsrecht gilt innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr
von 30 € sofort fällig. Ein Rücktritt innerhalb der vorgenannten Frist ist nur mit Abgabe der Mitgliedskarte möglich.

7. Mitgliedskarte (kodierte Einlasskarte)

a) Jedes Mitglied erhält eine Mitgliedskarte. Diese ist bei jedem Studiobesuch am Karten-Lesegerät im Eingangsbereich durchzuziehen.
b) Das Mitglied verpflichtet sich, diese Mitgliedskarte nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Für
jeden Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe von € 250,00. Soweit die dem
Mitglied überlassene Mitgliedskarte durch einen von ihm zu vertretenden Umstand seitens Dritter missbraucht wird und daraus
der Card Studio Isny GmbH Schaden ensteht, so ist hierfür allein das Mitglied verantwortlich. Kommt eine Person bei Gebrauch der Ein-
richtung des Studios aufgrund unbefugter Überlassung der Mitgliedskarte zu Schaden, so hat das Mitglied die Card Studio Isny
GmbH von allein hieraus resultierenden Ansprüchen freizustellen. JederVerlust der Mitgliedskarte ist der Card Studio Isny GmbH
sofort zu melden.

8. Arzneimittel und Mittel zur Leistungssteigerung

Dem Mitglied ist untersagt verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des
Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in das Studio
mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu
vermitteln oder in sonstiger Weise Anderen zugänglich zu machen. Card Studio Isny GmbH ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages be-
rechtigt, falls das Mitglied hiergegen verstoßen sollte. In diesem Fall kann Card Studio Isny GmbH den für die restliche Vertragsdauer noch zu
zahlenden Mitgliedsbeitrag als Schadenersatz mit sofortiger Fälligkeit verlangen.

9. Vertragsänderung

Änderungen dieses Vertrages oder Änderungen davon müssen in Textform und Unterschrift festgelegt werden.
Aufhebungen der Schriftformerfordernis bedürfen ihrerseits der Schriftform.

10. Beitragsanpassung

a) Die Beiträge der Mitglieder können seitens Card Studio Isny GmbH erhöht werden.
b) Folgende Gründe oder Umstände können eine Anpassung erforderlich machen:

  • veränderte Marktbedingungen und Kostenentwicklungen
  • Erhöhung der Umsatz-/Mehrwertsteuer
  • wesentlicher Mehrwert für die Mitglieder, z. B. durch Anschaffung neuer Geräte

 

11. Ergänzende Vertragsauslegung

Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden, soll dennoch der Vertrag in seinen übrigen Teilen gültig und
für die Parteien verbindlich bleiben. Eine etwa unwirksame Bestimmung ist in einer dem Gesetz entsprechenden Weise so auszulegen, dass sie
dem Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

12. Videoüberwachung

Das Mitglied erklärt sich mit der Aufzeichnung per Videoüberwachung einverstanden. Die Aufzeichnungen werden wöchentlich ein-
gesehen und anschließend wieder gelöscht.